Die Entstehung des Westerburger Ortsnamen „Schneidmüller“:

Bis 1723 standen alle Mühlen in Westerburg im Besitz des absolutistischen Grafenhauses Leiningen-Westerburg. Sie wurden jeweils für 5 - 10 Jahre an fähige Müller(meister) verpachtet. Die Mühlen im Besitz des Grafenhauses waren Bannmühlen, d.h. das Grafenhaus konnte durch das Bannrecht den Einwohnern die zuständige Mühle zuweisen.
1721 erichtete
Johann Georg Christian Jung (* 1673 - + 1741), der bislang Müller auf der Untermühle in Westerburg war, mit Zustimmung des Grafenhauses auf eigene Kosten eine Schneidmühle (Sägemühle).
1723 erlaubte das Grafenhaus Johann Georg Christian Jung die bestehende Schneidmühle um eine Bohr- und Ölmühle zu erweitern. 1726 gestattete man ihm zusätzlich die Erweiterung zu einer Mahlmühle (Getreidemühle) und vergab eine entsprechende Mahlkonzession.
Die Schneidmühle in der Hergenrother Straße 1 war die erste Westerburger Säge-, Bohr-, Öl- und Getreidemühle in Privateigentum.
Ein Teil der Familie betrieb aber auch weiterhin als Pächter gräfliche Getreidemühlen.
Zur Unterscheidung der jeweiligen Familie Jung bürgerte sich in Westerburg sehr schnell ein die Familienmitglieder und -abkömmlinge der Jung-Familie von der Schneidmühle den Ortsnamen „Schneidmüller“ zu geben.
Selbst im Kirchenbuch der damals ev. - luth. Kirchengemeinde Westerburg verpasste der Pfarrer diesen Familienabkömmlingen das Attribut „von der Schneidmühl“ oder „Schneidmüller“.
Wie „Butterschisser“, „Steinkauter“ oder „Kappenmacher“ wurden Jung-Familien in Westerburg mit einer Abstammung von der Schneidmühle nach 1726 mit dem Ortsnamen „Schneidmüller“ bedacht.
Sehr stolz ist die heutige Familie Jung darauf, dass sie seit 1726 über 40 Müller hervorgebracht hat, die eigene Mühlen erwarben oder auf anderen Mühlen tätig waren, so sind z.B. die „Untersmüller“ (Mühlenbäckerei Jung) ein Zweig der „Schneidmüller".