Die Entstehung des Westerburger Ortsnamen „Schneidmüller“:
Bis 1723 standen alle Mühlen in Westerburg
im Besitz des absolutistischen Grafenhauses Leiningen-Westerburg. Sie
wurden jeweils für 5 - 10 Jahre an fähige Müller(meister)
verpachtet. Die Mühlen im Besitz des Grafenhauses waren Bannmühlen,
d.h. das Grafenhaus konnte durch das Bannrecht den Einwohnern die
zuständige Mühle zuweisen.
1721 erichtete Johann
Georg Christian Jung (* 1673 - + 1741),
der bislang Müller auf der Untermühle in Westerburg war, mit
Zustimmung des Grafenhauses auf eigene Kosten eine Schneidmühle
(Sägemühle).
1723 erlaubte das Grafenhaus Johann Georg
Christian Jung die bestehende Schneidmühle um eine Bohr- und Ölmühle
zu erweitern. 1726 gestattete man ihm zusätzlich die Erweiterung zu
einer Mahlmühle (Getreidemühle) und vergab eine entsprechende
Mahlkonzession.
Die Schneidmühle in der Hergenrother Straße 1
war die erste Westerburger Säge-, Bohr-, Öl- und Getreidemühle in
Privateigentum.
Ein Teil der Familie betrieb aber auch weiterhin
als Pächter gräfliche Getreidemühlen.
Zur Unterscheidung der
jeweiligen Familie Jung bürgerte sich in Westerburg sehr schnell ein
die Familienmitglieder und -abkömmlinge der Jung-Familie von der
Schneidmühle den Ortsnamen „Schneidmüller“ zu geben.
Selbst
im Kirchenbuch der damals ev. - luth. Kirchengemeinde Westerburg
verpasste der Pfarrer diesen Familienabkömmlingen das Attribut „von
der Schneidmühl“ oder „Schneidmüller“.
Wie
„Butterschisser“, „Steinkauter“ oder „Kappenmacher“
wurden Jung-Familien in Westerburg mit einer Abstammung von der
Schneidmühle nach 1726 mit dem Ortsnamen „Schneidmüller“
bedacht.
Sehr stolz ist die heutige Familie Jung darauf, dass
sie seit 1726 über 40 Müller hervorgebracht hat, die eigene Mühlen
erwarben oder auf anderen Mühlen tätig waren, so sind z.B. die
„Untersmüller“ (Mühlenbäckerei Jung) ein Zweig der
„Schneidmüller".